„LAGE-Bericht“ für die mietrechtliche Praxis: UPDATE
Die Entscheidung des OGH (5 Ob 74/17v) zum Lagezuschlag sorgt in der Immobilienbranche – insbesondere im Hauptanwendungsgebiet Wien - für großes Aufsehen. Nun veröffentlichte die Magistratsabteilung 25 der Stadt Wien die sogenannte „Neue Lagezuschlagskarte“, die eine Empfehlung für die Wiener Schlichtungsstelle, aber natürlich auch für alle übrigen Anwender darstellen soll.
Online seit: 16.11.2018 | Themenbereich: Ratgeber Wohnen
Damit erfuhr die Entscheidung 5 Ob 74/17v eine Art „Visualisierung“ und ließ vor allem auf Vermieterseite neuerlich die Wogen hochgehen.
Für die Erstellung der neuen Lagezuschlagskarte hat man das ganze Wiener Stadtgebiet in 1.364 Zählgebiete eingeteilt und dafür die maximal erlaubten Zuschläge neu berechnet. Der vorgenannten höchstgerichtlichen Entscheidung folgend, dürfen für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags nicht ausschließlich der Grundkostenanteil – also im Wesentlichen die Grundstückskosten – herangezogen werden, sondern müssen auch Faktoren wie die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, ärztliche Versorgung, Nahversorger oder Bildungseinrichtungen berücksichtigt werden.
Als Konsequenz gibt es nunmehr in 67 Prozent aller Zählgebiete keinen Zuschlag mehr (zuvor 42 Prozent).
Trotz der großen Rechtsunsicherheit, die durch die höchstgerichtliche Entscheidung entstanden ist, hat der Gesetzgeber bislang keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen beschlossen und eine solche auch nicht in Aussicht gestellt.
Bis zu einer gesetzlichen Sanierung der Regelungen rund um den Lagezuschlag oder weiteren (höchst-)gerichtlichen Entscheidungen ist bei Abschluss von neuen Mietverträgen eine möglichst ausführliche und genaue Umschreibung der für die überdurchschnittliche Lage maßgebenden positiv wertbeeinflussenden Umstände unbedingt umzusetzen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei am Kai beantworten Ihre Fragen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei!
Link zur neuen Lagezuschlagskarte:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbautechnik/berechnung/lagezuschlag.html
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