Gartenbesitzer aufgepasst: Bauordnung schreibt vor, ob Sie ein Gartenhaus errichten dürfen
Wer einen großen Garten hat, nutzt oftmals einen Teil, um sich den Traum vom Gartenhaus zu erfüllen. Das romantische kleine Häuschen dient als Rückzugsort und hält jeder noch so wilden Feier stand.
Online seit: 22.01.2013 | Themenbereich: Gartenbau
Beachten Sie den Bebauungsplan Ihres Grundstücks
Kleinere Modelle bieten zusätzlichen Stauraum für Gartengeräte und -möbel. Doch wie sieht es eigentlich mit einer Baugenehmigung für das Häuschen aus? Unsere Experten von bauwohnwelt.at versorgen Sie mit allen Infos rund um Ihr Gartenhaus.
Leider gibt kein einheitliches Bauordnungsgesetz, das für alle neun Bundesländer rechtsgültig ist. Obwohl im Jahre 2008 eine Harmonisierung der Bauordnungen aller Länder stattgefunden hat, gelten noch immer in einigen Bereichen separate Gesetze. Vielfach ist dem Wunsch nach einem Gartenhaus vonseiten der öffentlichen Hand Grenzen gesetzt. Wenn Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten, sollten Sie sich zunächst den Bebauungsplan Ihres Grundstückes anschauen. Nebenanlagen, wie z. B. Schuppen und Lauben sind in einigen Fällen nur innerhalb der im Bebauungsplan eingezeichneten Baulinien erlaubt.
• TIPP: Teilen Sie Ihren Wunsch der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt mit. Dabei ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Nehmen Sie die Maße oder einen Prospekt des Gartenhauses mit zu dem Gespräch. Ob eine Bebauung Ihres Grundstückes erlaubt ist, erfahren Sie vor Ort. Auch auf der Internetseite Baurecht erhalten Sie einen Überblick über die Verordnungen in Ihrem Bundesland.
Einschränkungen bei Toiletten und Grills
Planen Sie ein kleines Partyhäuschen, bei dem es an nichts fehlen soll? Zu einem unbeschwerten Feiern möchten viele Bauherren nicht auf ein Toilettenhäuschen und einen angeschlossenen Grill verzichten. Diese ausführliche Nutzung wird jedoch in einigen Bundesländern eingeschränkt.
Gartenhaus als Wohnsitz
Je nach Ausführung kann das neu gebaute Häuschen sehr komfortabel sein. Eine kleine Einbauküche, Bett und gemütliche Heizung machen das Gartenhaus jedoch noch lange nicht zu einem Wohnsitz. Seinen Wohnsitz aufgeben und beim Nachbarn in der Laube leben verbietet der Gesetzgeber. Gelegentlichen Übernachtungsgästen dagegen steht nichts im Wege.
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Redaktion Bauwohnwelt