Grillen auf dem Balkon
Sommerzeit ist Grillzeit – um Ärger mit Nachbarn oder Vermieter zu vermeiden, sollte man jedoch einiges beachten
Online seit: 12.06.2017 | Themenbereich: Terrasse & Balkon
Zuerst die gute Nachricht – grundsätzlich ist Grillen am Balkon oder auf der Terrasse hierzulande erlaubt – vorausgesetzt die anderen Mieter werden nicht unzumutbar beeinträchtigt; Auch muss das Grillen am Balkon ortsüblich sein. Aber: Mietvertrag und Hausordnung können dem Grillvergnügen auf Balkonien dennoch den Garaus machen. Ist es dort nämlich ausdrücklich verboten, kann auch der größte Grillfan nichts dagegen machen.
Selbst wenn es von dieser Seite grünes Licht gibt, sind trotzdem noch die jeweiligen Landesgesetze (z.B. Feuerpolizei-, Luftreinhaltegesetz, Bauordnung) zu beachten. Sie regeln unter anderem Mindestabstände, die im Strahlungsbereich des offenen Feuers eingehalten werden müssen.
Besteht aber von rechtlicher Seite keine Einwände gegen den Grillabend, sollte man dennoch Rücksicht walten lassen, um die Nachbarn nicht zu vergrämen. Denn fühlen sich diese über das ortsübliche Maß hinaus beeinträchtigt, kann das die wechselseitige Beziehung deutlich abkühlen lassen.
Fühlt sich nämlich ein Mieter durch den Grillgeruch gestört oder das Feuer des Holzkohlegrills gefährdet, kann er sich an den Vermieter wenden. Dieser ist nämlich verpflichtet, dem Mieter den vereinbarten Gebrauch des Mietobjekts zu gewährleisten,das heißt, er muss ihn bzw. sie vor Beeinträchtigung durch Dritte schützen. Geschieht dies nicht, hat der Mieter Anspruch auf Mietzinsminderung. Auch die Hausverwaltung ist in solchen Fällen ein Ansprechpartner.
Wer mit offenem Feuer spielt, sollte auch noch aus einem anderen Grund Vorsicht walten lassen: angesichts der meist beengten Platzverhältnisse ist doch die Verletzungs- und Brandgefahr groß. So sollte auf alle Fälle der sichere Stand des Grillers sowie der sorgsame Umgang mit Brennmaterial und brennbaren Stoffen gewährleistet sein. Sitzauflagen, Tischdecken und andere Textilien sowie immer wieder auch die Wärmedämmung können leicht durch glühende Grillkohle entflammt werden – deshalb sollten alle Grillmeister auch den Funkenflug in Betracht ziehen.
Ein Feuerlöscher, Sand oder eine Decke sowie Wasser sollten in greifbarer Nähe sein. Um das Risiko von offenem Feuer und Funkenflug zu reduzieren, haben sich Elektrogrills als beliebte Alternative am Balkon etabliert. Auch die Geruchsentwicklung hält sich dadurch ein wenig in Grenzen – vielleicht zur Freude der Nachbarn?
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Redaktion Bauwohnwelt