Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge
Mietverträge waren in Österreich bislang gebührenpflichtig. Bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen betrug die Gebühr ein Prozent der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Diese Regelung hat der Nationalrat jetzt abgeschafft. Die Abgeordneten folgten damit einer Empfehlung des parlamentarischen Finanzausschusses.