Genossenschaftswohnung: ein guter Kompromiss zwischen Miet- und Eigentumswohnung

Genossenschaftswohnungen haben für die Mieter viele Vorteile. Durch den Kauf von Anteilen erhalten Sie ein Mitbestimmungsrecht und genießen Kündigungsschutz.


Online seit: 22.08.2013 | Themenbereich: Häufige Fragen
Genossenschaftswohnung: ein guter Kompromiss zwischen Miet- und Eigentumswohnung

Genossenschaftswohnungen: wichtige Informationen

Genossenschaftswohnungen werden von staatlicher Seite subventioniert und von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet. Außerdem bietet eine Wohnung der Genossenschaften für Sie viele Vorteile. Ihre Experten von bauwohnwelt.at geben Ihnen nützliche Tipps und zeigen auf, worauf sie bei der Wahl einer solchen Wohnung achten sollen.
Zu den Vorteilen, die Sie bei einer Genossenschaftswohnung haben, gehören:
  • Miet-Kauf-Option
  • Geringe Miete sowie niedrige Mieterhöhungen
  • Langfristige Planungssicherheit
Ein großer Pluspunkt ist, dass Genossenschaftswohnungen meist günstiger sind als gemietete Wohnungen. Zudem bietet Ihnen eine solche Wohnung eine Art Kompromiss zwischen Mietwohnung und Eigentumswohnung: Durch das Erlangen von Anteilen werden die Mieter zu Mitbestimmern der Genossenschaft. Neben der Miete ist also auch ein weiterer monatlicher Betrag zu verrichten.
 
Sollten Sie an einer Genossenschaftswohnung interessiert sein, darf Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze variiert je nach Bundesland zwischen 25000 und 45000 Euro Nettoeinkommen im Jahr. Um eine solche Wohnung zu bekommen, müssen Sie Kontakt mit dem Bauträger aufnehmen. Dazu verschaffen Sie sich am besten mit einer Liste aller Bauvereinigungen einen Überblick und können diese dann vergleichen. Statt eines Mietvertrages schließt man bei einer Genossenschaftswohnung einen Dauernutzungsvertrag ab. Dieser hält die wichtigsten Punkte zur Wohnungsnutzung fest. Außerdem wird in diesem ein Schutz für Sie gegen Kündigungen wegen Eigenanspruch oder Sanierungen vereinbart.
 
Eine Miet-Kauf-Option gibt die Möglichkeit nach einer bestimmten Zeit der Nutzung, die Wohnung käuflich zu erwerben. So können Sie zum Wohnungsbesitzer werden. Der Preis kann auch schon beim Abschluss des Dauernutzungsvertrages und somit schon vor dem Bezug der Wohnung festgelegt werden.
 
Beim Auszug aus der Wohnung und bei gleichzeitigem Austritt aus der Genossenschaft wird der Finanzierungsbeitrag wieder an Sie ausgezahlt. Allerdings behält die Genossenschaft eine Abschreibung von jährlich einem Prozent ein. Im Todesfall wird der Genossenschaftsanteil an die Erben weitergegeben.
 
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Redaktion Bauwohnwelt