Hier gibt es wichtige Informationen zum Kaufvertrag für Haus und Grundstück

Mit einem Kaufvertrag für eine Immobilie binden Sie sich langfristig. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie vor der Unterschrift unter einem Kaufvertrag achten sollten.


Online seit: 05.04.2013 | Themenbereich: Häufige Fragen
Hier gibt es wichtige Informationen zum Kaufvertrag für Haus und Grundstück

Nehmen Sie sich vor allem genügend Zeit!

Vor dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrags für ein Haus oder Grundstück empfehlen wir Ihnen, sich genügend Zeit für die Durchsicht des vorbereiteten Kaufvertrags zu nehmen. Grundsätzlich wird der Kaufvertrag für eine Immobilie bei einem Notar geschlossen. Dieser ist verpflichtet, Ihnen den Vertragstext bis spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorzulegen. Bestehen Sie notfalls darauf, falls das Notariat nicht von allein dieser Verpflichtung nachkommt.
Auf bauwohnwelt.at haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Gestaltung eines Kaufvertrages zusammengestellt. Überprüfen Sie den Vertragstext, der Ihnen vorliegt, anhand dieser Zusammenstellung. So können Sie sicher sein, dass alles seine Richtigkeit hat.
Folgende Angaben sind in einem Kaufvertrag auf jeden Fall zwingend vorgeschrieben:
  • Die beteiligten Parteien (Verkäufer/Käufer/evtl. Makler) mit voller Anschrift
  • Präzise Angaben zum jeweiligen Kaufobjekt – zu entnehmen aus einem aktuellen Grundbuchauszug, den der Notar besorgen muss.
  • Beim Kauf einer Eigentumswohnung muss auch die entsprechende Teilungsklärung vorgelegt werden.
  • Die Angabe von Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen sind (Wegerechte/Wohnrechte etc.)
Der Kaufvertrag dient grundsätzlich zur Absicherung beider Vertragsparteien. Im Kaufvertrag werden auch die Zahlungsmodalitäten für den Kaufpreis der Immobilie festgelegt. Der Kaufpreis wird grundsätzlich erst fällig, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wurde und ein Auflassungsvermerk zugunsten des Käufers im Grundbuch stattgefunden hat. So kann der Käufer sicher sein, dass es dem Verkäufer unmöglich ist, mit einer weiteren Partei einen Kaufvertrag abzuschließen. Der Verkäufer hat dadurch seinerseits die Absicherung, dass eine endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst nach der Zahlung des gesamten Kaufpreises erfolgt. Bei uns finden Sie all diese Informationen übersichtlich dargestellt.
Hier sind noch Besonderheiten, die es beim Kaufvertrag zu beachten gilt:
  • Durch die Grundbucheinsicht erhält der Notar Informationen darüber, ob die zuständige Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat,
  • Belastungen auf dem Objekt liegen, die abgelöst werden müssen, bevor der Kauf rechtsgültig wird und
  • ob irgendwelche Genehmigungen für den Verkauf eingeholt werden müssen.
Ebenfalls im Kaufvertrag wird der Termin des endgültigen Besitzwechsels fest vereinbart.
 
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Redaktion Bauwohnwelt