Leitfaden durch den Betriebskosten-Dschungel

Nicht alle Ausgaben, die ein Vermieter oder Verwalter dem Mieter als Betriebskosten verrechnet, gelten auch tatsächlich als solche. Eine klare Regelung darüber, was den Mietern verrechnet werden darf, findet sich im Mietrechtsgesetz (MRG) wieder.


Online seit: 26.07.2016 | Themenbereich: Häufige Fragen
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Leitfaden durch den Betriebskosten-Dschungel

Dieses gilt für Mietwohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden und mehr als zwei Mietgegenstände haben sowie für vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden, die vor dem 9.5.1945 errichtet wurden und die ebenfalls mehr als 2 Mietgegenstände haben.

Als Betriebskosten gelten demnach die Ausgaben für


•    Verwaltungskosten
•    Müllabfuhr
•    Kanalräumung
•    Wasserversorgung
•    Rauchfangkehrer
•    Entrümpelung von herrenlosen Sachen
•    Schädlingsbekämpfung
•    Beleuchtung der allgemeinen Teile (Stiegenhaus, Hof)
•    Hausreinigung
•    Gemeinschaftsanlagen wie Lift oder Waschküche
•    Versicherung (Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserschaden)
•    sowie die öffentlichen Abgaben

 

Werden zusätzliche Versicherungen wie etwa gegen Sturmschäden verrechnet, muss die Mehrheit der Mieter zustimmen.
Kosten für Reparaturen fallen übrigens nicht unter die Betriebskosten!

Anders sieht es für Mieter von Neubau-Eigentumswohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Dachgeschoßwohnungen aus. Bei Objekten, die nicht dem MRG unterliegen, dürfen nur jene Ausgaben als Betriebskosten weiter verrechnet werden, die im Mietvertrag als solche angegeben wurden. Oft einigt man sich dann auf einen Passus, wonach die Betriebskosten nach dem MRG verrechnet werden.

Wie hoch der Anteil des jeweiligen Mieters an den gesamten Betriebskosten des Hauses ist, das richtet sich nach dem Nutzflächenschlüssel (Nutzfläche des jeweiligen Mietgegenstandes dividiert durch die Gesamtnutzfläche des Hauses). Vorgeschrieben werden können die Betriebskosten entweder in Form der in der Regel üblichen  Jahrespauschalverrechnung oder der Einzelvorschreibung.

 

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