Mietminderung bei Mängeln – wir nennen Ihnen gute Gründe
Ob auftretende Mängel in Ihrer Wohnung zur Mietminderung berechtigen, sollten Sie im Einzelfall prüfen. Hier finden Sie Tipps zum richtigen Verhalten.
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Online seit: 15.07.2014 | Themenbereich: Häufige Fragen
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Mietminderung bei Mängeln – so verhalten Sie sich richtig
Eine Mietminderung bei Mängeln sollten Sie nur dann vornehmen, wenn keine Kommunikation mit Ihrem Vermieter möglich ist oder diese nicht zur Beseitigung der Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens geführt hat. Sie sollten sich aber darüber klar werden, dass eine Mietminderung bei Mängeln einen Rechtsstreit nach sich ziehen kann. Informieren Sie sich also im Vorfeld bei uns darüber, welche Rechte Sie als Mieter haben und wie Sie diese durchsetzen können. Die Gründe, die für eine Mietminderung bei Mängeln sprechen, finden Sie übrigens auch im Gesetzestext des österreichischen Mietrechts.
Grundsätzlich ist ein Vermieter dazu verpflichtet, auftretende Mängel beseitigen zu lassen. Tut er das nicht, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag. Gründe für eine Mietminderung bei Mängeln können unter anderem sein:
- Undichte Fenster oder Türen
- Eine nicht funktionierende Heizung und Warmwasseraufbereitung
- Feuchtigkeit und Schimmel sowohl in der Wohnung als auch im Keller oder auf dem Balkon
- Unter bestimmten Voraussetzungen auch Baulärm und Schmutz
- Eine defekte Gegensprechanlage
- Sichteinschränkungen und Verschattungen durch bauliche Veränderungen
Wenn Sie Baulärm als Grund für eine Mietminderung angeben, müssen Sie bestimmte Regeln des Mietrechts beachten. Entsteht der Lärm durch Baumaßnahmen in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft oder durch den Straßenbau, ist dies kein Grund für eine Mietminderung bei Mängeln. Diese Beeinträchtigung hat Ihr Vermieter nicht zu verantworten und kann sie auch nicht abstellen. Entsteht jedoch Baulärm und Schmutz in unzumutbarem Maß, kann dies durchaus ein Grund für eine Mietminderung bei Mängeln sein. Hier sieht das Gesetz eine Reduzierung der Miete zwischen zehn und zwanzig Prozent vor. Wird unmittelbar in Ihrer Wohnung saniert, kann die erlaubte Minderung sogar noch höher ausfallen.
Wir empfehlen Ihnen, in jedem Fall zunächst das persönliche Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Manche Dinge lassen sich dann ganz einfach klären und aus der Welt schaffen. Auf bauwohnwelt.at finden Sie weitere detaillierte Informationen zum Thema „Mietminderung bei Mängeln“. Je mehr Sie darüber wissen, umso sicherer können Sie Ihre Rechte vertreten.
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Redaktion Bauwohnwelt
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