Mietvertragsgebühr - Was zu zahlen ist

Schriftliche Mietverträge sind gebührenpflichtig. Grundsätzlich müssten beide Vertragspartner zahlen, also Vermieter und Mieter. Doch zahlen meist nur Mieter die Mietvertragsgebühren.

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Online seit: 17.06.2015 | Themenbereich: Häufige Fragen
Mietvertragsgebühr - Was zu zahlen ist

Die Mietvertragsgebühr berechnet der Vermieter oder sein Vertreter selbst, etwa ein Hausverwalter. Der Vermieter hat die Gebühr ans Finanzamt zu zahlen.
 
Unbefristete Mietverträge
Bei unbefristeten Wohnungsmietverträgen beträgt die Gebühr 1% von der Summe des dreifachen Jahresbruttomietzinses (also 1% es 36-fachen monatlichen Bruttomietzinses). Bei unbefristeten Mietverträgen von Geschäftsräumen (zum Beispiel Büros, Lager, Ateliers) macht die Gebühr ebenfalls 1% des 36-fachen monatlichen Bruttomietzinses aus.
 
Befristete Mietverträge von weniger als 3 Jahren
Bei befristeten Wohnungsmietverträgen von weniger als 3 Jahren (etwa bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder Ferienwohnungen) beträgt die Gebühr 1% des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer. Das heißt für eine zweijährige Befristung eine Gebühr von einem Prozent des 24-fachen monatlichen Bruttomietzinses.
 
Befristete Mietverträge von 3 Jahren oder mehr
Bei befristeten Mietverträgen bei Wohnungen von 3 Jahren oder mehr gilt dieselbe Berechnung wie bei unbefristeten. Wer etwa einen auf 7 Jahre befristeten Vertrag hat, zahlt 1% des 36-fachen monatlichen Bruttomietzinses. Bei befristeten Mietverträgen von Geschäftsräumen ist die Gebühr 1% des Bruttomietzinses der gesamten Vertragsdauer – maximal ein Prozent des 18-fachen Jahresbetrages. 
 
ACHTUNG
Vermieter oder Hausverwaltung verrechnen manchmal bei Abschluss eines Mietvertrages ein Bearbeitungshonorar. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der OGH stellte klar, dass Forderungen des Vermieters oder der Hausverwaltung nach Mietvertragserrichtungskosten verboten und ungültig sind für Mietwohnungen, die zur Gänze unters Mietrechtsgesetz fallen. Werden Honorare bezahlt, kann der Mieter sie wie die verbotenen Ablösen zurückfordern.
 
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