Wann sind Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt

Die Haltung von Haustieren sorgt in Mietwohnungen im wieder für Konflikte zwischen Mietern und Vermietern. Sucht man mit einem Haustier eine neue Wohnung verzweifeln viele Suchende, die meisten Vermieter wollen keine Haustiere, deshalb steht in vielen Wohnungsanzeigen „Tierhaltung nicht erlaubt“.

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Online seit: 21.09.2012 | Themenbereich: Häufige Fragen
Wann sind Haustiere in einer Mietwohnung erlaubt

Welche Rechte haben Mieter und Vermieter

Mit „Tierhaltung nicht erlaubt“ meinen die meisten Vermieter Hunde, doch auch bei Katzen stößt man als Mieter oft auf Ablehnung. Dabei gibt es kein Gesetz, dass grundsätzlich die Haltung von Tieren verbietet.

Vermieter haben oft Angst vor Dreck, Gestank und Lärm. Viele Hausherren haben auch Angst davor, dass Katzen oder Hunde mit ihren Krallen das Parkett oder die Tapeten zerkratzen könnten.

Ist im Mietvertrag keine Klausel enthalten, kann der Vermieter auch nicht mitreden. Grundsätzlich sollte der Mieter aber trotzdem um Erlaubnis bitten ein Haustier zu halten.

Oft ist in Verträgen aber ein Erlaubnisvorbehalt enthalten, so dass der Vermieter nach freiem Ermessen entscheiden kann, ob und welches Tier der Mieter halten darf. Entscheidet er sich gegen eine Tierhaltung, muss er dies aber sachlich begründen.

Der Erlaubnisvorbehalt gilt allerdings nur für größere Tiere, die Haltung von Kleintieren dürfen Vermieter nicht verbieten. Zu den Kleintieren zählen alle Tiere die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden wie zum Beispiel Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder ähnliche Tiere.

Auch wenn Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, kann der Vermieter die Haltung eines Kampfhundes, der für andere Hausbewohner eine Gefahr darstellt, ablehnen. Auch wenn ein Mieter sich anstelle eines kleinen Dackel einen großen Schäferhund anschafft, hat er die Möglichkeit, seine Genehmigung zurück zu nehmen.

Steht im Mietvertrag Tierhaltung verboten und der Mieter erwähnt seinen Hund oder seine Katze nicht, hat der Vermieter das Recht zu verlangen, das Tier abzuschaffen. Verweigert der Mieter dies, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.

Manchmal hilft aber auch ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter bei dem man ihm anbietet, das Tier kennen zu lernen. Hat man eine Haftpflichtversicherung für das Tier und bietet noch zusätzlich an ein eigenes Schadenskonto anzulegen falls das Tier etwas beschädigt,  

Bildquelle: Eric Isselee/shutterstock.com


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Redaktion Bauwohnwelt