Österreich hat neun Bundesländer und alle haben verschiedene Vorschriften
Die Bundesländer in Österreich regeln die Hausbau Rechte selbstständig und unterschiedlich. Vorarlberg, Burgenland und Steiermark richten sich nach dem Baugesetz; in Wien, Tirol und Niederösterreich heißt es Bauordnung.
Online seit: 07.05.2012 | Themenbereich: Förderungen
Die Rechte im Hausbau und der Bauordnung
Zusätzliche Gesetze, wie zum Beispiel das Bautechnikgesetz, kennt Salzburg. Trotz der Unterschiede der rechtlichen Situation beim Hausbau haben wir von www.bauwohnwelt.at einige allgemeinen Richtlinien für Sie zusammengestellt, die aber keinesfalls als Ersatz für einen Rechtsanwalt anzusehen sind.
Allgemeines
Je nach Bundesland kann es zu einer Bauverhandlung kommen; bei dieser werden alle involvierten Personen wie Nachbarn, Geschäfte und Ämter über Ihren Bauantrag in Kenntnis gesetzt. Die endgültige Baubewilligung erhalten Sie erst, wenn die Rechtsfrist für Einsprüche abgelaufen ist. Achtung: Die Baubewilligung ist befristet, aber verlängerbar. Um an eine Baubewilligung zu kommen, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde ein schriftliches Gesuch für ein Bauvorhaben einreichen.
Hierzu sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
• Bauplan
• Nachweis Grundeigentum (Grundbuch)
• Energieausweis und statische Berechnungen
• Nach Bundesland verschiedene weitere Dokumente
Für den Kauf eines Grundstücks brauchen Sie einen Experten an Ihrer Seite. Bevor Sie sich für ein Grundstück oder ein Haus entscheiden, benötigen Sie zwingend Informationen über eventuell bestehende Gefahren, wie zum Beispiel Hochwasser. Liegt das Grundstück in genau einer solchen Zone, sind Änderungen bei der Planung erforderlich.
Die verschiedenen Bauvorhaben
Österreich kennt drei Varianten beim Bauen und Renovieren:
• bewilligungsfrei
• anzeigepflichtig
• bewilligungspflichtig
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung sanieren, neue Türen und Fenster einbauen, brauchen Sie keinesfalls eine Bewilligung. Auch eine neue Farbe für die Außenwände geht nur alleine Sie etwas an. Anders verhält es sich, wenn Sie z. B. ein zweites Bad bauen. Hier brauchen Sie unter Umständen eine sogenannte Anzeigepflicht. Eine Bewilligung benötigen Sie immer für den Bau eines neuen Hauses; auch ein späterer Ausbau ist bewilligungspflichtig. Diese Art von Bauvorhaben wird nach Abschluss (Fertigung) von den zuständigen Ämtern abgenommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter anderem bei folgenden Adressen:
https://www.bauordnungen.de/html/osterreich.html
https://www.bauwissen.at/web/links-linksammlung.
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Redaktion Bauwohnwelt