Notargebühren: Eine wichtige Absicherung für Käufer und Verkäufer
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück oder eine Immobilie kaufen, sollten Sie auch die anfallenden Nebenkosten berücksichtigen.
Online seit: 11.04.2012 | Themenbereich: Notare
Ein Grundstück zu erwerben bedeutet Nebenkosten
Neben der Grunderwerbssteuer müssen Sie die Kosten der Eintragung ins Grundbuch selbst tragen. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass ein Notar in die Abwicklung des Erwerbs eingebunden wird. In Deutschland ist jedoch die Höhe der Notargebühren genau festgelegt, sodass Sie sich hier verlässlich informieren können. Auf www.bauwohnwelt.at finden Sie noch viele andere Tipps zu den anfallenden Nebenkosten.
Die Leistungen des Notars im Überblick
• Dass ein Notar den Erwerb von Grundstücken und Immobilien begleitet, minimiert
die Risiken für Käufer und Verkäufer und gewährleistet eine seriöse und sichere
Abwicklung.
• Zu den wichtigsten Aufgaben des Notars gehört neben der Beglaubigung von
Vermessungen, Änderungen im Grundbuch zu veranlassen.
• Da der Grundbucheintrag den gesetzlich anerkannten Eigentümer eines Objekts festlegt,
profitieren alle beteiligten Parteien von der Unabhängigkeit und Seriosität des Notars.
• Der Notar stellt sicher, dass der Verkäufer vom Käufer den vereinbarten Kaufpreis erhält
und der Käufer nach dem Entrichten des Kaufpreises auch im Grundbuch als neuer
Eigentümer eingetragen wird.
• Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt: Sie betragen beim Kauf einer
Eigentumswohnung im Wert von 100.000 Euro beispielsweise rund 650 Euro.
• Die Gebühren setzen sich aus einer Entlohnung für die Beurkundung des Vertrags,
den Vollzug und die beratende Tätigkeit des Notars zusammen.
• Sie richten sich nach der Höhe der zu beaufsichtigen Transaktion und nicht nach
dem Aufwand des Notars.
• Entsprechend müssen Sie bei Nachfragen oder zusätzlichen Sitzungen mit dem Notar
nicht befürchten, dass höhere Notargebühren anfallen.
• Mit einer Baugemeinschaft können Sie auch bei den Notargebühren sparen.
• Wenn Sie sich beim Bau Ihres Eigenheims einer Baugemeinschaft anschließen,
müssen Sie weitaus geringere Notargebühren entrichten.
• Fällig werden in diesem Fall nur die Gebühren für den Erwerb des unbebauten
Grundstücks.
Auf www.bauwohnwelt.at sind noch weitere wertvolle Hinweise aufgelistet, die Ihnen dabei helfen, mögliche Fragen zu klären.
Bildquelle: pixabay
Redaktion Bauwohnwelt