Wie Sie beim Hausverkauf Steuern vermeiden und Ihren Gewinn maximieren

Es gibt viele Situationen im Leben, in denen man ein Haus verkaufen muss, weil man aus der Immobilie einfach keinen praktischen Nutzen ziehen kann.

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Online seit: 07.05.2012 | Themenbereich: Heimwerkertipps
Wie Sie beim Hausverkauf Steuern vermeiden und Ihren Gewinn maximieren

Sparen Sie Steuern beim Immobilienverkauf

Vielleicht wollen Sie auch nur den Gewinn mitnehmen, da der Wert der Immobilie in den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Doch Vorsicht: Hohe Steuern drohen, die Ihren Gewinn aus dem Verkauf deutlich schmälern. Wir von bauwohnwelt.at verraten Ihnen, wie Sie trotzdem ganz legal Steuerforderungen des Fiskus vermeiden können.

25 % Steuern auf den Veräußerungsgewinn müssen nicht sein

Eines hat die Steuerreform zum 1. April 2012 gebracht:

•    Die maximale Steuerlast auf den Veräußerungsgewinn sank von 50 auf 25 %.
•    Gleichzeitig wurden aber auch einige Ausnahmeregelungen gestrichen, sodass ein komplett steuerfreier Verkauf nicht mehr so ohne Weiteres möglich ist.

Häuslebauer verkaufen unter Umständen steuerfrei

Wer seine Immobilie als Bauherr selbst errichtet und diese selbst genutzt und nicht vermietet hat, fällt nicht unter die Besteuerung und ist an keine Fristen gebunden. Das hat einen guten Grund: Beim Verkauf würde hier rein rechnerisch ein sehr hoher Gewinn erzielt, weil die eigene persönliche Arbeitsleistung mangels Rechnung nicht mitzählen würde. Die Steuerlast würde dann denjenigen bestrafen, der mit viel Eigeninitiative etwas errichtet hat.

Hauptwohnsitz kann Steuern sparen

Auch wenn Sie von Beginn an wenigstens zwei Jahre lang oder in den zehn Jahren vor dem Hausverkauf mindestens fünf Jahre selbst in der Immobilie gewohnt haben, ist der Hausverkauf steuerfrei. Aber Achtung: Der Nachweis des Hauptwohnsitzes reicht oft nicht; oftmals werden weitere Nachweise verlangt, die den tatsächlichen Lebensmittelschwerpunkt in dem zu verkaufenden Haus belegen können. Dies können zum Beispiel plausible Strom- oder Wasserverbrauchsabrechnungen sein.
Für die meisten gilt leider:

•    Wurde die Immobilie nach dem 1. April 2002 gekauft oder anderweitig erworben, zahlen Sie 25 % Steuern.
•    Wurde sie vor diesem Datum erworben, werden lediglich 3,5 % des gesamten Veräußerungserlöses fällig.
•    Falls Sie ein Grundstück im Eigentum haben, das nach 1987 von Grünland zu Bauland umgewandelt wurde, so zahlen Sie 15 %.

Bildquelle: pixabay


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Redaktion Bauwohnwelt