Bauverzögerungen wegen schlechtem Wetter im Winter
Gerade jetzt im Winter kann es durch Frost und schlechte Witterung zu Bauverzögerungen kommen. In der Regel wird die Verzögerung schon oft im Vertrag, den die Baufirma und der Auftraggeber geschlossen haben, festgelegt. Wenn nicht, gibt es aber auch gesetzliche Regelungen.
Online seit: 13.01.2013 | Themenbereich: Innenausbau
Was ist gesetzlich geregelt bei Bauverzögerungen
Da es gerade im Winter, bedingt durch Schnee und Frost, zu kalkulierbaren Bauverzögerungen kommen kann, ist eine verlängerte Bauzeit oft nicht zu rechtfertigen.
Normale winterliche Witterung gilt nicht als „schlechtes Wetter“ und dadurch bedingt
darf es auch nicht zu Bauverzögerungen kommen.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, als “höhere Gewalt“ gelten extreme Niederschläge und extrem niedrige Temperaturen wie zum Beispiel ein Jahrhundertwinter mit lang anhaltenden ungewöhnlichen Kältewellen. Wenn der Bauunternehmer schuldlos an der Verzögerung ist, muss er dies aber nachweisen.
Kann der Bauunternehmer wegen der Witterung nicht weiter arbeiten, muss er umgehend
und schriftlich den Bauherrn darüber in Kenntnis setzen. Sobald das Wetter es wieder
zulässt, müssen die Arbeiten unverzüglich fortgesetzt werden.
Wenn beide Parteien davon ausgehen, dass Winterwetter den Bau beinträchtig, ist der Auftragnehmer für den Schutz und für die Schäden auf der Baustelle verantwortlich.
Bauunternehmen versuchen mitunter die Bauzeit künstlich zu verlängern um mehr Zeit herauszuschinden. Deshalb ist der Ärger zwischen Baufirma und Auftraggeber oft
vorprogrammiert. Um Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen, rät die Bauwohnwelt allen am Bau Beteiligten, schon vorab im Vertrag detaillierte Regelungen festzuschreiben.
Für den Bauherrn kann es bei einer Verzögerung sehr teuer werden, egal ob er eine provisorische Unterkunft benötigt, Möbel einlagern muss oder ob Zinsbelastungen
und weitere Mietzahlungen anfallen. Diese Doppelbelastung kann für einige Bauherrn, die
knapp kalkuliert haben, zu echten Schwierigkeiten führen.
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Redaktion Bauwohnwelt