Nachträglicher Schallschutz gegen störenden Lärm
Speziell Altbauten haben einen schlechten Schallschutz und das ist für die Bewohner oft eine große Belastung. Zum Glück gibt es bauliche Maßnahmen den Lärm - ob von außen, oben oder unten - nachträglich zu mindern.
Online seit: 03.08.2012 | Themenbereich: Innenausbau
Nachträglicher Schallschutz – was ist sinnvoll
Gerade regelmäßiger Lärm wie von Autos, vorbeifahrenden Zügen oder von Flugzeugen kann auf die Dauer für die Bewohner eine große Belastung sein. Aber auch Lärm durch Nachbarn kann nicht nur nerven, sondern auch den Hausfrieden stören.
Gerade in einem älteren Mehrfamilienhaus hört man oft Schritte und Möbelrücken von oben, den so genannten „Trittschall“. Die einfachste Lösung wäre ein Teppichboden im Obergeschoss, wenn der Nachbar aber keinen Teppichboden möchte, gibt es die Möglichkeit einer eigenen abgehängten Decke. Dazu wird eine zweite Decke, die aus biegeweichem Material besteht eingebaut, und der so entstehende Hohlraum mit Mineralwolle oder anderen geeigneten Dämmstoffen ausgefüllt. Ähnlich funktioniert auch die Dämmung von Wänden, dadurch können die Schallenergien in Wärmeenergien umgewandelt werden und gleichzeitig den Lärm absorbieren. Allerdings erreichen diese Maßnahmen nicht ganz den Stand eines Neubaus, dazu sind umfangreichere Maßnahmen notwendig.
Störender Lärm von außen kommt meist durch ältere Fenster, die einen deutlich schlechteren Schallschutz und eine schlechtere Wärmedämmung als neue moderne Fenster haben. Hier gibt es nur die Möglichkeit, die alten gegen neue Isolierglasfenster oder aber Schallschutzfenster auszutauschen. Schallschutzfenster sind generell an viel befahrenen Straßen oder in Flughafennähe zu empfehlen, sie gibt es in den Klassen eins bis sechs, wobei nicht immer eine hohe Klasse (bessere Schalldämmwerte) zu empfehlen ist. Hier können Sie sich von ein Fachmann nach Ihren örtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Geräuschimmissionen beraten lassen.
Sind Sie Mieter und denken über eine Schalldämmung nach, sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Er entscheidet, ob er entsprechende Maßnahmen vornehmen möchte oder ob er Ihre Maßnahmen akzeptiert. Oft kann man mit seinem Vermieter über eine finanzielle Beteiligung reden, es sei denn, dass man von vornherein Kenntnis über den Lärm der angemieteten Wohnung hatte. Wenn die Lärmquelle erst nach dem Einzug eintritt, sollte Ihr Vermieter Ihnen entgegenkommen.
Hellhörige Wohnungen kann man auch ganz einfach durch Gardinen und Teppiche vorLärm schützen. Kommen Geräusche durch Rohre, die in der Wand verlaufen, kann man einen größeren Schrank vor die betreffende Wand stellen.
Lassen Sie sich von einem Fachmann in Ihrer Region beraten
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Redaktion Bauwohnwelt