Wohnfläche richtig berechnen mit den Tipps von www.bauwohnwelt.at
Eigentlich sollte im Miet- oder Kaufvertrag die richtige Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses eingetragen sein.
Online seit: 24.04.2012 | Themenbereich: Innenausbau
Wohnraum richtig Vermessen
Doch leider berechnen Vermieter und Verkäufer in vielen Fällen mehr Wohnfläche als eigentlich zur Verfügung steht. Nachmessen kann sich für Käufer und Mieter also lohnen, denn wer zahlt schon gerne für Quadratmeter, die er nicht nutzen kann?
Wir von www.bauwohnwelt.at geben Ihnen einige Tipps mit auf den Weg, wie Sie den falsch berechneten Quadratmetern auf die Spur kommen.
• Welche Räume und Flächen dürfen nicht in die Wohnfläche einberechnet
werden? Keller- und Waschräume, andere Abstellräume außerhalb der
Wohnung sowie die Garage dürfen nicht als Wohnfläche im Mietvertrag
angegeben werden. Die Wohnräume, die Küche, das Bad, das WC
sowie der Flur hingegen schon. Das Treppenhaus sowie Türnischen dürfen
ebenfalls nicht in die Berechnung einbezogen werden.
• Sonderfälle: Unbeheizte Wintergärten zählen nicht als Wohnraum,
beheizte dürfen hingegen mit 50% ihrer Fläche zum Wohnraum hinzugezählt werden.
Balkone und Terrassen können mit 25% ihrer Fläche, in besonderen Fällen,
etwa aufgrund einer besonders guten Lage, auch mit bis zu 50%
hinzugerechnet werden. Grundfläche, die sich unter Dachschrägen oder
Treppen befindet, darf unter einem Meter Deckenhöhe überhaupt nicht,
bis hin zu zwei Metern mit 50% zur Wohnfläche addiert werden.
• Bei komplizierteren und verwinkelten Grundrissen oder Wohnungen mit
vielen Dachschrägen ist es oft ratsam, einen Architekten zur
Nachvermessung hinzuzuziehen, wenn man den Eindruck hat,
dass die Fläche falsch angegeben wurde.
• In Fällen, in denen die angegebene Wohnfläche mehr als 10% kleiner
ist als im Miet- oder Kaufvertrag angegeben, können Sie die Miete
oder den Kaufpreis reduzieren.
• Für Mieter und Käufer ergibt die Berechnung der Wohnfläche nach
den Vorgaben der Wohnflächenverordnung die meisten Vorteile.
Beim Vergleichen von Angeboten sollten Sie deshalb auch darauf achten,
ob die Wohnfläche nach diesen Regeln oder nach der DIN 277 berechnet wurde,
denn die beiden Messverfahren können unterschiedliche Ergebnisse liefern.
Weiterführende Informationen zum Thema Wohnfläche finden Sie unter www.baunetzwissen.de.
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Bildquelle: pixabay
Redaktion Bauwohnwelt