Baumaschinen mieten - Sparen Sie Zeit, Geld und Arbeitskraft

Ganz egal ob als Unternehmen, Bauherr oder Privatmann – die Anmietung von kompakten Arbeitsgeräten für den maschinellen Bau- und Gartenbedarf spart eine Menge Zeit, Geld und Arbeitskraft. So können Sie mit leistungsfähigen Maschinen, wichtige Arbeiten leicht selbst erledigen ohne zusätzliche Kosten für Baupersonal.

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Online seit: 19.09.2014 | Themenbereich: Neubau
Baumaschinen mieten - Sparen Sie Zeit, Geld und Arbeitskraft

Zu mietende Baumaschinen sind stets auf dem technisch neuesten Stand – eine Veraltung der Geräte und die Kapitalbindung für Sie als Bauherr entfällt. 
 
Für unterschiedlichste Einsatzgebiete mieten preisbewusste Bauleiter auf Zeit innovative Produkte für bestimmte Projekte – ohne Auslastungsrisiko, Reparatur und Wartung
 
Hier ein paar wichtige Tipps, die Sie bei der Anmietung beachten sollten:
 
Vor der Anmietung
Vor der Anmietung von Baumaschinen sollten Sie Kasko und eine Maschinenbruchversicherung im Mietvertrag festlegen. Die Summe beträgt ungefähr 10% des Mietpreises.
Prüfen Sie die Betriebsfähigkeit und achten Sie auf ein einwandfreies Übergabeprotokoll. 
 
Die Maschine sollte vollgetankt sein und alle Unterlagen und Datenblätter vorhanden sein. Bei Barzahlung von Mietkautionen lassen Sie sich eine Quittung über den gezahlten Betrag aushändigen.
 
Sollten Sie sich die Maschine zur Baustelle liefern lassen, handeln Sie vor der Anmietung eine Lieferpauschale aus. Bei Lieferverzug ist eine Entschädigung oder sogar der Rücktritt vom Mietvertrag möglich.
 
 
Während der Mietphase
Achten Sie darauf, dass Sie den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einsetzen und die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen und natürlich die Straßenverkehrsordnung einhalten. 
 
Baumaschinen sollten sach- und fachgerecht geführt werden, also keine Überanspruchung oder falsche Nutzung. Geben Sie die Baumaschine nie an Dritte weiter, denn sollte es zu einem Schaden kommen, haften Sie persönlich dafür. Dieses beinhaltet auch, geeignete Maßnahmen zur Sicherung (Diebstahl) zu treffen.
 
Sollte es zu einem Unfall oder Schaden kommen, Mietmaschine sofort stilllegen, Vermieter informieren und ggf. Polizei benachrichtigen.
 
Generell gilt: Alle Mietsachen so pfleglich behandeln wie Eigentum!
 
 
Vor der Rückgabe
Vor der endgültigen Rückgabe der Baumaschine sollten Sie gemeinsam mit dem Vermieter das Fahrzeug oder Gerät in Augenschein nehmen und lt. Übergabeprotokoll checken. 
 
Drei goldene Regeln sind zu beachten:  
Mietgegenstand rechtzeitig, vollgetankt und gereinigt zurückgeben.
 
Verzug oder nachweisbare Schäden dürfen vom Vermieter nachberechnet werden.
 
 
Ansprüche
Der Vermieter haftet nur bei grobem Verschulden und schuldhafter Verletzung des Vertrages. Bei Schäden an Dritten oder Sachen, die durch die Mietsache hervorgerufen wurden, hat der Mieter keine Ansprüche auf Schadensersatz.
 
Schulungen zur korrekten Führung von Kränen, Staplern oder Bühnen werden von den Mietfirmen meist angeboten oder vermittelt.
 
Mietbare Geräte und Maschinen reichen vom Mobilbagger und Radlader über Planierraupen und Damper bis hin zu Teleskopstaplern, Kompressoren, Reinigungs- und Sicherheitstechnik, Walzen und Zubehör.
 
 
Besonderheiten:
Die Stillliegeklausel! Ruht der Baustellenbetrieb durch Frost, Hochwasser, schlechtes Wetter, Streik, Krieg oder behördliche Anordnungen mehr als 10 Tage, verlängert sich ab dem 11. Tag die Mietdauer um die Stillliegezeit. Wie in diesem Fall verrechnet wird ist mit dem Vermieter vor Mietbeginn auszuhandeln.
 

 

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Redaktion Bauwohnwelt