Hausbau - was Sie unbedingt wissen sollten
Jedes Bauvorhaben ist ein Abenteuer. Damit Ihnen dieses Abenteuer nicht zu kostspielig wird, sollten Sie als Bauherr einen Bauvertrag schließen.
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Online seit: 22.03.2014 | Themenbereich: Neubau
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DER BAUVERTRAG
Alle Vertragsbestimmungen für Bauleistungen im privaten Bereich sind in Österreich in der im Januar 2009 neu formulierten ÖNORM B 2210 geregelt. Diese Norm ist zusammen mit den Rechtsnormen des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen die Grundlage für den Bauvertrag.
Bevor Sie einen Bauunternehmer mit der Errichtung Ihrer Immobilie beauftragen, schließen Sie einen schriftlichen Bauvertrag ab. Gemäß der vorgenannten Rechtsnormen enthält der Bauvertrag nicht nur eine vollständige Beschreibung des Bauvorhabens, sondern regelt auch die Festlegung der Bauzeit.
Der Bauvertrag enthält viele Details
Das Leistungsverzeichnis ist eine Anlage zum Bauvertrag. Der Bauunternehmer listet hier alle auszuführenden Arbeiten mit Preisen gekennzeichnet auf. Wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Preise als Kostenvoranschlag.
Im Bauvertrag steht die Frist, wie lange der Unternehmer an diese Preisvorschläge gebunden ist.
Mit dem Leistungsverzeichnis sichert der Bauunternehmer Ihnen fachgerechte Arbeiten durch qualifizierte Mitarbeiter oder adäquate Subunternehmer zu.
Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der schon durch Angebot und Angebotsannahme zustande kommt. Bestehen Sie in jedem Fall auf einem schriftlich ausformulierten Bauvertrag, in dem unter anderem folgende Details enthalten sind:
• das Leistungsverzeichnis und der Ablauf der geplanten Arbeiten
• Konkrete Preise für einzelne Bauabschnitte
• eine zugesicherte Baubegehung vor Abnahmetermin
• Regelungen, falls versteckte Mängel nach Bauende auftreten
• der verbindliche Ausführungszeitraum und der Abschluss der Baumaßnahme
Wenn versteckte Mängel auftauchen, ist guter Rat oft teuer
Bevor Sie das Bauvorhaben abnehmen, fertigen Sie ein Abnahmeprotokoll an, das von den Vertragspartnern des Bauvertrags unterschrieben wird. Treten nach Bauende versteckte Mängel auf, berät Sie ein Bausachverständiger.
Sind offensichtliche Mängel vorhanden, bleibt Ihnen die Bauabnahmeverweigerung. Auch hier klärt ein Bausachverständiger, wie die Mängel beseitigt werden können. Die vollständige Bezahlung erfolgt erst nach der Bauabnahme. Diese Bedingung gehört in einen präzise formulierten Bauvertrag.
Bildquelle: Chalermsak/shutterstock.com
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Redaktion Bauwohnwelt
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