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Kanzlei am Kai

Fensterkosten – Die „schlummernden“ Ansprüche im Wohnungseigentum

Rechtliches | 13.06.2017

Führt ein einzelner Wohnungseigentümer eigenmächtig Erhaltungsmaßnahmen an allgemeinen Teilen der gemeinschaftlichen Liegenschaft durch, treten anfangs nur selten Probleme auf. Der Wohnungseigentümer erhält sofort, was er wünscht, trägt bereitwillig die Kosten dafür und muss sich nicht weiter von seinen – oftmals - untätigen und kostenscheuen Nachbarn bremsen lassen.

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ImmoFokus

Vorsicht bei Nutzungsänderungen

Rechtliches | 22.02.2016

Wer seine Wohnung in ein Büro oder eine Ordination umwandeln will, darf dies nicht so ohne weiteres tun! Es gilt sowohl die baurechtlichen als auch die wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.