Der Einbruchschutz bei Industriehallen
Häufig gehen wir automatisch davon aus, der Einbruchsschutz sei nur im Bereich der Eigenheime relevant. Dabei genügt eine kurze Betrachtung, um den Bedarf auch im beruflichen Bereich zu erkennen. So ist es für zahlreiche Firmen von zentraler Bedeutung, nicht nur die gelagerten Materialien, sondern auch die teuren Produktionsgeräte zu schützen. Doch worauf ist zu achten, um dieses Ziel effizient zu erreichen?
Online seit: 10.12.2018 | Themenbereich: Sicherheitssysteme
Die grundlegende Absicherung
Die Fenster einer Lagerhalle sind die wohl größten Schwachstellen. Von möglichen Langfingern werden sie in der Regel als erstes ausfindig gemacht. Diese entscheiden sich dann dafür, die Schwachstelle für ihren Raubzug zu nutzen. Es ist nicht zwingend der grundlegende Austausch der Fenster erforderlich, um sich vor dieser Gefahr zu schützen. Denn es gibt einige Gelegenheiten, um mit einer Nachrüstung für ein höheres Maß an Sicherheit zu sorgen. Dazu zählen etwa:
• Pilzkopfzapfenbeschlag
• Aufschraubsicherung
• Zusatzschloss
• Absperrbarer Fenstergriff
• Einbruchshemmende Beschläge
Bei den Toren der Halle lohnt es sich, von Anfang an auf Qualität zu setzen. Industrietore, die sich durch ein besonderes Maß an Robustheit auszeichnen und die auch in puncto Einbruchschutz über Qualität verfügen, sind etwa hier zu finden.
Der Blick auf die Leistungen
Durch die Widerstandsklassen nach DIN EN 1627 ist es heute möglich, die Sicherheit der Zugänge zur Halle genau zu prüfen. In diesem Rahmen sollte sich zeigen, ob der gebotene Schutz den Anforderungen entspricht. Dabei richtet sich die Klassifizierung nach der durchschnittlichen Zeit, die benötigt wird, um ins Innere des Objekts zu kommen. Ist dies selbst ohne schweres Gerät innerhalb von maximal drei Minuten möglich, so wird von einem nur geringen Schutz gesprochen. Bis zur Norm RC 6 steigert sich dies auf 20 Minuten.
Der wesentliche Mehrwert, der mit dieser Verzögerung verbunden ist, liegt in der Wahrscheinlichkeit der Aufklärung begründet. Da sich die Täter der Tatsache bewusst sind, dass mit jeder Minute die Chance einer Entdeckung steigt, entscheiden sie sich in diesen Fällen vielfach für die Flucht. An und für sich ist dies eine Gelegenheit, um die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls massiv zu reduzieren und auf diese Weise für Erleichterung zu sorgen.
Alarmanlage bleibt optional
Beim Einbruchschutz von Eigenheimen wird bis heute stark darüber diskutiert, welcher Zweck einer Alarmanlage letztlich zugrunde liegt. In vielen Fällen sind die Systeme nicht dazu in der Lage, die entscheidenden Informationen für die Aufklärung eines Falles zu liefern. Auf der anderen Seite bietet bereits die Anlage selbst einen Effekt der Abschreckung, der dem Schutz des Objekts dienlich sein kann.
Im Falle von Industrie- und Lagerhallen tritt noch ein weiterer wichtiger Einfluss hinzu. Denn in der Nacht und am Wochenende sind die Hallen gänzlich unbewacht. Auch im Industriegebiet selbst ist es unwahrscheinlich, dass Anlieger auf die drohende Gefahr aufmerksam werden. Die Alarmanlage ist bei einem leerstehenden Anwesen eine Chance, um überhaupt auf die Täter aufmerksam zu werden.
Bestehen bleiben jedoch die hohen Anschaffungskosten, wie sie mit der Alarmanlage verbunden sind. Aus diesem Grund handelt es sich letztlich um eine rein optionale Angelegenheit. Die Unternehmer müssen selbst erkennen, ob das Verhältnis von Preis und Leistung in diesem Fall ihren Vorstellungen entspricht.
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Redaktion Bauwohnwelt