Unwetter - Wer zahlt für Schäden an Wohnung, Haus und Auto
In der Nacht auf Mittwoch hatten Feuerwehren und Polizei alle Hände voll zu tun. Grund dafür waren die Ausläufer des Hurrikan "Gonzales", die zahlreiche Sturmschäden in ganz Österreich verursachten.
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Online seit: 22.10.2014 | Themenbereich: Versicherung
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Medien berichten von umgestürzten Bäumen, beschädigte Häuser und Autos, sowie von stundenlangen Stromausfällen. Auch heute soll es wieder kräftig gewittern - Schneefall bis auf 700 m. Die Unwetterzentrale (UWZ) warnt bereits vor weiteren Unwettern mit Starkregen und schweren Sturmböen. Doch immer wieder tritt im Ernstfall die Frage auf: "Wer zahlt eigentlich für entstandene Schäden an Wohnung, Haus und Auto?"
Wir haben einige wichtige Fakten für Sie zusammengetragen:
Zunächst ist es wichtig, gut über die Wetterlage informiert zu sein, um sich rechtzeitig auf drohende Unwetter vorzubereiten.
Blitzeinschläge im Haus
Es bietet sich an, eine Blitzschutzanlage zu installieren (etwa 2500 Euro). Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz ab und leitet ihn in den Erdboden, der innere sorgt dafür, dass es im Gebäude nicht zu Spannungsunterschieden kommt. Das vermeidet die Beschädigung elektronischer Geräte oder mögliche Brände.
Schlägt ein Blitz in ein Haus ein, so kann der äußere Schaden je nach Vertrag durch die Hausratsversicherung gedeckt sein. Da das aber nicht immer der Fall ist, bietet es sich an, zusätzlich eine Feuer-, oder Brandversicherung abzuschließen.
Vorsicht: Bei indirekten Schäden – beispielsweise Überspannungsschäden an Stromleitungen oder Elektrogeräten – zahlt diese Versicherung nicht automatisch. Daher ist es unerlässlich, sich vorher genau über seinen Versicherungsschutz zu informieren und ihn gegebenenfalls zu erweitern.
Unwetterschäden am Haus
Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung hat, sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die zahlt bei direkten Sturmschäden am Haus und auch bei Folgeschäden. Zum Beispiel, wenn der Sturm das Dach abdeckt und es hineinregnet.
Wichtig: Wenn Sie gerade ein Haus bauen, brauchen Sie eine Bauleistungsversicherung. Die zahlt für Sturmschäden am Bau.
Schäden an Mobiliar und Kleidung
Sollte z. B. der Sturm ein geschlossenen Fenster eindrücken und Regenwasser in die Wohnung fließen - Hier übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zu Neuwert.
Achtung: Fahrlässiges Handeln – wie versehentlich offen gelassene Fenster – entbinden Versicherungen von ihrer Zahlungspflicht. Zudem werden außen angebrachte Dinge, wie z .B. Markisen und Satellitenschüsseln, nicht automatisch mitversichert.
Überschwemmungen im Keller
Sie sind ein Fall für die Hausrats- oder die Wohngebäudeversicherung – sofern das Risiko „weitere Elementargefahren“ eingeschlossen ist.
Sturmschäden an beweglichen Gütern
In Wohnung, Keller, auf Balkon und Terrasse (z.?B. Möbel, Teppiche, Markisen) - Diese deckt die Hausratsversicherung ab. Sturmschäden am Haus übernimmt die Wohngebäudeversicherung (ab Windstärke acht).
GEWITTER-MYTHEN IM FAKTEN-CHECK
Durch Zählen zwischen Blitz und Donner erfährt man die Gewitter-Entfernung ?
Stimmt! Zählen Sie die Sekunden zwischen Blitz und Donner, teilen die Zahl durch drei – das ergibt die ungefähre Kilometer-Distanz.
Ein Blitz aus heiterem Himmel – gibt’s den?
Blitze schlagen nie zweimal an der gleichen Stelle ein
Buchen soll man suchen, Eichen soll man weichen
Schäden am Auto:
Hier zahlt die Vollkasko-Versicherung immer. Allerdings wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Außerdem steigt nach Inanspruchnahme der Beitrag im darauffolgenden Kalenderjahr, da der Versicherte schlechter eingestuft wird.
Bei Überschwemmungen greift im Normalfall schon die Teilkasko-Versicherung, zumindest wenn das Auto z. B. in einer vollgelaufenen Tiefgarage steht oder die Überschwemmung in einer Unterführung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht rechtzeitig abgestellt werden kann. Sie greift aber nicht bei Schäden nach einer Wasserdurchfahrt.
Faustregel: Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung. Kommt das Auto zum Wasser, muss der Autobesitzer selbst aufkommen!
Autoschäden z.?B. durch Dachziegel, Äste, Hagel deckt die Kfz-Teilkasko ab. Bezahlt wird der reine Fahrzeugschaden, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Eine Rücksprache mit der Kfz-Versicherung ist jedoch immer notwendig, denn im Leistungsumfang des Anbieters ist möglicherweise eine Werkstattbindung vereinbart.
Zur Reparatur kann dann eine bestimmte Werkstätte vorgegeben sein. Außerdem darf der Versicherte im Unterschied zu einem Unfall mit Fremdverschulden keinen eigenen Sachverständigen zum Begutachten des Schadens einschalten und muss der Versicherung vor der Reparatur die Möglichkeit dazu geben. Bei Meinungsverschiedenheiten sorgt ein Sachverständigenverfahren für Klärung.
Bildquelle (c) Pixabay.com
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Redaktion Bauwohnwelt
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