Förderungen Kärnten
KÄRNTEN | Kurzinfo | Link |
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Alle Förderungen | Übersicht über die Förderungen in Kärnten | Weitere Informationen |
Solaranlagen | Die Wärmeerzeugnis muss ausschließlich Wohnbedürfnissen dienen, die Förderung gilt nur für Eigentümer, Mieter benötigen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers | Weitere Informationen |
Thermische Sanierung | Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten bzw. max. 6.000 Euro für die thermische Sanierung und max. 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei der Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann ein Zuschlag von 500 Euro in Anspruch genommen werden | Weitere Informationen |
Fernwärmeanschluss | Eine Voraussetzung ist, dass es sich um einen erstmaligen Anschluss des Gebäudes oder der Wohnung an eine Fernwärmeversorgungsanlage handelt | Weitere Informationen |
Sanierungen allgemein | Gefördert werden Sanierungen von Eigenheimen, Wohnhäusern, Wohnheimen und Wohnungen | Weitere Informationen |
Sicheres und barrierefreies Wohnen | Gefördert werden Menschen mit Behinderung durch behindertengerechte Umbauten wie z. B. Sanitärräume, Treppenlifte oder Türverbreiterungen usw. | Weitere Informationen |
Eigenheime allgemein | Das geförderte Eigenheim muss als Hauptwohnsitz genutzt werden und das höchstzulässige Jahreseinkommen darf nicht überschritten werden | Weitere Informationen |
Wohnbeihilfe | Gewährt wird ein Zuschuss zum monatlichen Wohnungsaufwand über eine Dauer von 12 Monaten | Weitere Informationen |