Förderungen Wien
WIEN | Kurzinfo | Link |
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Alle Förderungen | Übersicht über die Förderungen der Stadt Wien | Weitere Informationen |
Wohnbeihilfe | Die Wohnbeihilfe Wien unterstützt Personen mit geringem Einkommen, sie wird für sanierte und für ungeförderte Mietwohnungen gezahlt | Weitere Informationen |
Solarthermische Anlagen | Gefördert werden solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung. Die Förderung besteht in einem nichtrückzahlbaren Inverstitionskostenzuschuss. | Weitere Informationen |
Gasheizungen, Gasbrennwerttechnik Fernwärme | Förderungen erhalten Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Reihenhäusern | Weitere Informationen |
Ökostrom- und Photovoltaikanlagen | Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschuss gewährt und beträgt maximal 40% der förderfähigen Gesamtkosten | Weitere Informationen |
Neubauten | Gefördert wird die Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen sowie Dachgeschossausbauten und Kleingartenwohnhäuseren für Eigenbedarf | Weitere Informationen |
Barrierrefreies Wohnen | Gefördert werden Menschen mit Behinderung durch behindertengerechte Umbauten wie z. B. Sanitärräume, Treppenlifte oder Türverbreiterungen usw. | Weitere Informationen |
Schall- und Wärmeschutz Fenster | Gefördert weden Schall- und Wärmeschutz Fenster bei Häusern die vor mindestens 20 Jahren errichtet wurden | Weitere Informationen |
Einbruchshemmende Eingangstüren | Es werden nur einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 gefördert | Weitere Informationen |
Jungfamilienförderung | Voraussetzung ist, dass kein Familienmitglied älter als 40 Jahre ist, die Familie 3 Kinder hat oder ein Familienmitglied zu 45% behindert ist | Weitere Informationen |
Eigentumswohnungen | Förderungsvoraussetzung ist, dass eine bestimmte Einkommensgrenze eingehalten werden muss | Weitere Informationen |
Dachgeschossausbauten | Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf werden durch ein Landesdarlehen gefördert und gelten nur für Eigentümer | Weitere Informationen |
Kleingartenwohnhäuser | Gefördert werden Kleingartenwohnhäuser, die nicht mehr als 50 Quadratmeter betragen, 75% des Kleingartens müssen aus Rasen, Büschen oder Bäumen bestehen | Weitere Informationen |
Dachbegrünung | Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Baubewilligung vorliegt, die Förderung wir nur ein Mal nach Beendigung des Projektes ausgezahlt. | Weitere Informationen |